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Mir ist das zum Glück noch nicht passiert. Mir ist noch kein Koffer verloren gegangen, kein Flug gecancelt worden und auch „abgezockt“ hat man mich noch nicht.  Verspätungen hatte ich allerdings schon einige. Sehr ärgerlich, egal ob man mit der Bahn oder dem Flugzeug unterwegs ist. Der Terminplan ist im Eimer. Bisher aber noch kein Grund Schadensersatz zu beantragen, oder doch?

Was würde ich eigentlich tun, wenn mir mal eine dieser verflucht ärgerlichen Geschichten passiert, von denen man immer wieder liest?  Ich muss zugeben, ich habe keine Ahnung. Da auch „Fluggastrechte“ ein wichtiges Thema für Reisende ist, hab ich mich also hingesetzt und recherchiert.

Die Rechte als Fluggast

Das Luftfahrtbundesamt regelt vor allen Dingen die Einhaltung bestimmter Regeln beim Verkauf der Flugtickets. So müssen alle Gebühren, Steuern etc.  und der Endpreis des Fluges klar und deutlich ausgewiesen werden. Das ist schon mal gut.

Darüber hinaus gibt es laut LBA bestimmte Rechte, die ein Fluggast geltend machen kann, beispielsweise bei  Verpätung , Annulierung oder Nichtbeförderung. Für mobilitätseingeschränkte Passagiere gibt es sogar eine eigene Verordnung, die den Reisenden gewissen Hilfestellungen gewährleisten soll. Für die Durchsetzung der Ansprüche, die laut Gesetzgeber den Fluggästen zustehen, ist jedoch jeder selbst verantwortlich. Aha.

Auf europäischer Ebene sorgt das Europäische Zentrum für Verbraucherschutz für Aufklärung.  Auf der Website gibt es sogar eine Broschüre zum downloaden, die genaue Infos über die Definition von z.B. „Verspätung“ gibt. Das ist nämlich rechtlich erst ab einer Verzögerung von 2 Stunden der Fall. Je weiter der Flug geht, umso länger ist die vom Gesetzgeber tolerierte Wartezeit . Bei Flügen über 3.500 km muss man zum Beispiel eine Verspätung von 3 Stunden in Kauf nehmen. Hier gilt erst ab 4 Stunden ein Anspruch auf Entschädigung.

Airlines Entschädigungen

Da manche Airlines leider auf Beschwerden gar nicht oder nur sehr  spät reagieren, kann man sich zur Durchsetzung der Rechtsansprüche an Firmen wie Flightright wenden.  Die „Fluggasthelfer“ berechnen dafür rund 30 % der gezahlten Entschädigung und nehmen dafür aber dem genervten Fluggast das langwierige Hin-und Her des Schreibens von Mails  an die Airlines ab und gehen notfalls auch vor Gericht.  Gibt es trotz Klage keine Entschädigung, entstehen dem Passagier keine Kosten.

Seit dem 1. November gibt es in Deutschland auch eine offizielle Schlichtungsstelle, an die man sich wenden kann, sofern der gecancelte oder verspätete Flug von Deutschland aus gestartet  oder dort gelandet ist. Hat man sich nach einer Frist von 2 Monaten nicht mit der Airline einigen können, oder hat die Airline nicht einmal geantwortet, greift diese Schlichtungsstelle ein und eröffnet ein Vermittlungsverfahren. Überraschenderweise war Ryanair eine der ersten Airlines, die sich bei der SÖP als Mitglied eingeschrieben hat. Mittlerweile sind fast alle deutschen und viele internationale Airlines mit im Boot. Ziel der Verbraucherschützer ist natürlich so bald wie möglich die gesamte Branche  zum Beitritt zu bewegen.

Alles klar so weit?  Da habe ich doch wieder was gelernt. Natürlich hoffe ich, dass ich gar nicht in so eine Situation kommen werde. Aber wenn doch, dann weiß ich jetzt Bescheid.

WERBUNG – Disclaimer: Dieser Artikel wurde von Flightright unterstützt. Meine Meinung ist natürlich wie immer meine eigene